Art. 28 DSGVO
Mitarbeiter-App Käse Poppinga · Stand 10. Juni 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zwischen
Poppinga Käseservice GmbH & Co. KG
Osterhusen 5, 26409 Wittmund
– nachfolgend „Verantwortlicher" –
und dem jeweiligen Auftragsverarbeiter (siehe Anlage 2),
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter" –
für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Mitarbeiter-App von Käse Poppinga (nachfolgend „die App"). Der Vertrag gilt für alle in Anlage 2 aufgeführten Dienstleister. Die jeweiligen Einzelverträge mit den Anbietern (z. B. Supabase, Cloudflare, Resend, Lovable) werden ergänzend angewendet; im Konfliktfall gehen die strengeren Anforderungen vor.
Gegenstand sind die in Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten zum Betrieb der Mitarbeiter-App. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des jeweiligen Hauptvertrags und endet automatisch mit dessen Beendigung.
Verarbeitet werden personenbezogene Daten von Beschäftigten, Bewerber:innen (im Empfehlungsprogramm) und betrieblichen Kontaktpersonen zum Zweck der Personalverwaltung, Zeit- und Schichtorganisation, Lohnabrechnung, internen Kommunikation, Schulung sowie der Mitarbeiterinformation.
Detaillierte Aufstellung siehe Ziffer 4 der Datenschutzerklärung. Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) systematisch verarbeitet; einzelne Hinweise (z. B. Krankmeldungen) werden nur, soweit gesetzlich erforderlich, erfasst.
Allgemein genehmigt sind die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag mit gleichwertigen Datenschutzpflichten zu schließen.
Eine Übermittlung in Drittländer findet nur statt, soweit dies in Anlage 2 ausgewiesen ist. In diesem Fall stützt sich die Übermittlung auf EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) zuzüglich ergänzender technischer Maßnahmen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung).
Es gelten die Haftungsregelungen des Art. 82 DSGVO sowie die Bestimmungen des jeweiligen Hauptvertrags.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Wittmund.
Die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Ziffer 4 der Datenschutzerklärung der Mitarbeiter-App und umfassen u. a.:
| Anbieter | Leistung | Sitz / Region | Rechtsgrundlage Transfer |
|---|---|---|---|
| Supabase (verwaltet durch Lovable Cloud) | Datenbank (Postgres), Authentifizierung, Datei-Buckets (avatars, payslips, banners, referral-cvs, post-media), Realtime | EU – Frankfurt (Deutschland) | EU-intern, keine Drittlandübermittlung |
| Cloudflare, Inc. | Hosting / Edge-Runtime der App | EU-Edge | SCC (2021/914) + DPA |
| Lovable GmbH | Plattformbereitstellung, AI-Gateway (Übersetzung, Bildgenerierung) | EU | EU-intern |
| Resend / Postmark (Mailversand) | Transaktionale E-Mails | EU | EU-intern; ggf. SCC |
| Apple Push Notification Service / Google FCM / Microsoft WNS | Web-Push-Auslieferung an Endgeräte | weltweit (geräteherstellerabhängig) | SCC; Inhalt VAPID-verschlüsselt |
Für den Verantwortlichen
Poppinga Käseservice GmbH & Co. KG
Für den Auftragsverarbeiter
Lovable / Supabase / Cloudflare (siehe Anlage 2)
Hinweis: Dieser Vertrag wurde speziell für die Mitarbeiter-App von Käse Poppinga erstellt. Vor produktivem Einsatz empfiehlt sich eine abschließende Prüfung durch den/die Datenschutzbeauftragte:n.