gemäß Art. 28 DSGVO · Stand 25.08.2026 · Version 2026-08-25
Verantwortlicher (Auftraggeber):
Poppinga Käseservice – Hermann J. Poppinga Inh. Sven Poppinga e.K.
Osterhusen 5, 26409 Wittmund
Telefon: +49 4467 9477-0
E-Mail: info@poppinga-kaeseservice.de
vertreten durch die Geschäftsführung.
Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer):
Makemore GmbH
Robert-Perthel-Straße 81, 50739 Köln
vertreten durch die Geschäftsführung.
Datenschutzbeauftragter: Prof. Dr. Bernd Glatinczki, datenschutz@makemore.de
Die Makemore GmbH entwickelt, hostet und wartet die Mitarbeiter-Plattform im Auftrag des Verantwortlichen.
Hinsichtlich sämtlicher in diesem Vertrag genannten Beschäftigtendaten ist allein Poppinga Käseservice – Hermann J. Poppinga Inh. Sven Poppinga e.K. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Makemore GmbH handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO und verfolgt hinsichtlich dieser Daten keine eigenen Zwecke. Insbesondere gilt vertraglich und technisch:
Weisungen erfolgen in Textform durch die vom Verantwortlichen benannten Personen (HR- und Admin-Rollen). Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er unverzüglich darauf hin und darf deren Ausführung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Überschreitet der Auftragnehmer den Rahmen dieses Vertrags, gilt er insoweit als Verantwortlicher (Art. 28 Abs. 10 DSGVO).
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Rahmen des Betriebs der internen Mitarbeiter-App. Die Laufzeit entspricht der Nutzungsdauer der Plattform; der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, aus wichtigem Grund fristlos. Rechte und Pflichten zur Löschung und Herausgabe (Ziffer 11) überdauern das Vertragsende.
Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Zeiterfassung, Dienst- und Personalplanung, Krankmeldung, Reisekosten, Fuhrpark, Projekte/Tagesberichte, OCR-Scanner, Sprachnotizen, Performance-Bewertungen, Kontakte, Kundenideen, Fördercheck, Speiseplan, CO₂-Bilanz, Compliance-Modul, AR-Vorschau, Live-Hochrechnung, Gewinnspiele sowie eine KI-Frühwarnung. Diese Module sind deaktiviert; es werden hierfür keine Daten verarbeitet.
Betroffen sind Beschäftigte, Auszubildende und Bewerber:innen im Empfehlungsprozess des Verantwortlichen. Datenkategorien: Stamm- und Kontaktdaten, Beschäftigungsdaten, Abwesenheiten, Entgeltdokumente, Schulungs- und Unterweisungsnachweise, Kommunikationsinhalte, Meeting-Protokolle und Einwilligungsunterschriften, freiwillig hochgeladene Bilder/Dateien, Push-Abonnements sowie Log- und Gerätedaten.
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): Eine Verarbeitung ist nicht vorgesehen und wird technisch minimiert. Da in freien Textfeldern (insbesondere Chat, Kummerkasten und HR-Assistent) gleichwohl Angaben etwa zu Gesundheit oder Schwerbehinderung eingegeben werden können, wird eine gelegentliche, nicht beabsichtigte Verarbeitung solcher Daten ausdrücklich mitgeregelt. Schutzmaßnahmen: Hinweis- und Warnmechanismus vor dem Absenden im HR-Assistenten, keine serverseitige Speicherung des HR-Chatverlaufs, Verschlüsselung, strenge Rollenbeschränkung, keine Auswertung solcher Inhalte und unverzügliche Löschung auf Verlangen. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) bzw. § 26 Abs. 3 BDSG.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Mit jedem bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO mit gleichwertigen Pflichten. Ein Wechsel oder eine Ergänzung wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt; der Verantwortliche kann widersprechen.
| Unterauftragsverarbeiter | Sitz | Aufgabe | Verarbeitungsort | Drittland / Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Makemore GmbH | Köln, Deutschland | Betrieb, Deployment und Wartung der Mitarbeiter-Plattform, Serverfunktionen, Second-Level-Support | Deutschland / EU | kein Drittlandtransfer |
| Supabase Inc. | San Francisco, USA (EU-Instanz betrieben über AWS Europe) | Datenbank, Authentifizierung, Datei-Storage | EU – Rechenzentrum Frankfurt am Main (eu-central-1) | Speicherung ausschließlich in der EU; Support-Zugriff aus den USA nur auf Anforderung, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln (Beschluss (EU) 2021/914, Modul 3) inkl. TOM-Anhang |
| Cloudflare, Inc. | San Francisco, USA (Cloudflare Germany GmbH, München) | Edge-Auslieferung, TLS-Terminierung, DDoS-Schutz, Ausführung der Serverfunktionen am nächstgelegenen Edge-Standort | Auslieferung über EU-Edge-Standorte (u. a. Frankfurt, Amsterdam); keine dauerhafte Speicherung von Inhaltsdaten | möglicher Zugriff aus den USA im Support-/Missbrauchsfall; abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln (Modul 3) und EU-US Data Privacy Framework (Cloudflare ist zertifiziert) |
| 1&1 IONOS SE | Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland | Versand transaktionaler E-Mails (Benachrichtigungen, Zugangs- und Systemmails), Mailhosting | Deutschland – Rechenzentrum Frankfurt am Main | kein Drittlandtransfer |
| Makemore KI (Inferenz-Infrastruktur der Makemore GmbH) | Köln, Deutschland | Sprachmodell-Verarbeitung für Übersetzung, HR-Assistent und Meeting-Protokoll | EU-Rechenzentren | kein Modelltraining mit Kundendaten; ein Drittlandbezug findet für diese Funktionen nicht statt |
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Inhalte erfolgen in EU-Rechenzentren (Frankfurt am Main). Ein regelmäßiger Drittlandtransfer findet nicht statt. Ein Zugriff aus den USA ist allein bei Supabase Inc. und Cloudflare, Inc. im Support- oder Missbrauchsfall möglich; Grundlage sind die EU-Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914 (Modul 3) nebst TOM-Anhang und Transfer-Impact-Assessment sowie – bei Cloudflare – zusätzlich das EU-US Data Privacy Framework. Für Makemore GmbH, die Makemore KI und 1&1 IONOS SE besteht kein Drittlandbezug. Flankierend gelten Verschlüsselung in Transit und at rest sowie Zugriffsbeschränkung und Protokollierung.
Für jede Datenart gelten die folgenden Regelfristen; die Löschung erfolgt automatisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
| Datenart | Regel-Löschfrist |
|---|---|
| Server- und Fehlerprotokolle | 90 Tage, danach automatisiert gelöscht |
| Chat-Nachrichten (Einzel- und Gruppenchats) | 12 Monate ab Versand, danach automatisiert gelöscht |
| News-Beiträge, Kommentare und Reaktionen | 24 Monate ab Veröffentlichung |
| Umfragen, Ideenwerkstatt, Kummerkasten | 24 Monate nach Abschluss bzw. Bearbeitung |
| Meeting-Audioaufnahme | unmittelbar nach der Transkription gelöscht (kein Speichern der Audiodatei) |
| Meeting-Protokoll inkl. Einwilligungsnachweis | 24 Monate, bei Widerruf oder Löschverlangen unverzüglich |
| HR-Assistent (Chatverlauf) | wird nicht serverseitig gespeichert; nur im Browser der Sitzung |
| Flohmarkt-Inserate | 6 Monate nach Verkauf/Archivierung |
| Push-Abonnements | bei Widerruf sofort; bei 12 Monaten Inaktivität automatisiert |
| Urlaubs- und Abwesenheitsanträge | 3 Jahre nach Ende des betreffenden Kalenderjahres |
| Lohnabrechnungen | 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB) |
| Personalakte und Stammdaten | Löschung 3 Jahre nach Austritt; Dokumente mit steuer-/handelsrechtlicher Aufbewahrungspflicht 10 Jahre |
| Schulungs- und Unterweisungsnachweise | 5 Jahre (arbeitsschutzrechtliche Nachweispflicht) |
| Bewerber-/Empfehlungsdaten (MwM) | 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens, bei Einwilligung Talentpool 24 Monate |
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags jederzeit prüfen, auch durch beauftragte Dritte; der Auftragnehmer stellt auf Anforderung aktuelle Nachweise (TOM-Dokumentation, Testate) bereit. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder in einem gängigen Format herausgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung wird schriftlich bestätigt.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.